Energie. Ökologisch & ökonomisch.
Energiewende in Bürgerhand
Wir planen, bauen und betreiben gemeinsam mit Bürger*innen und Kommunen Windenergieanlagen und treiben so die Energiewende voran.
Bürgerenergie stärkt den ländlichen Raum: Statt Chancen auswärtigen Investoren zu überlassen, gestalten wir Projekte direkt vor Ort – und die Menschen in der Region profitieren selbst.
Durch eine gemeinsame Beteiligungsgesellschaft können Bürger*innen und Gemeinden Windparks errichten, betreiben und an den Erträgen teilhaben. So bleibt die Wertschöpfung in der Region, steigert die Akzeptanz und macht die Energiewende zum Gemeinschaftsprojekt.
Aktuelles
Neue Website
Unsere Website im frischen Design – mit erweiterten Informationen zum Bürgerwindpark.
Bürgerinformationsveranstaltung Bürgerwindpark Auernhofen
Die Ökonergie AG informiert in der sehr gut besuchten Sängerhalle Equarhofen über das Bürgerwindprojekt Auernhofen. Die frühzeitige Information für den Windpark mit vier Windkraftanlagen erhält viel Zustimmung.
Diese Vorteile bietet eine Investion in Windenergie
Die Frage, ob die Nutzung von Windenergie Vor- und Nachteile für Kommunen habe, wurde durch die Realität eindeutig beantwortet: Bundesweit profitieren bereits viele Gemeinden gleich mehrfach von den Vorteilen der Windenergie. Eine Gemeinde kann finanziell profitieren – etwa durch Gewerbesteuereinnahmen, Pachteinnahmen, Beteiligungen oder vereinbarte Zahlungen des Anlagenbetreibers.
Die von uns realisierten Bürgerwindparks liefern Gewerbesteuer und erhöhen so die Finanzkraft der Kommunen. Kommunen können sich auch direkt an einem Windpark beteiligen und als Anteilseigner unmittelbar am Ergebnis teilhaben. Eine mögliche Einnahmequelle ist zudem die Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG, bei der Betreiber freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern auszahlen können – ohne Zweckbindung. Diese Einnahmen können frei verwendet werden und stärken somit kommunale Vorhaben.
Besitzt die Kommune Flächen im Bereich des Windparks, ergeben sich ebenfalls Erlöse aus der Verpachtung oder dem Verkauf von Flächen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden von uns in Absprache mit den entsprechenden Ämtern in der Region vorgenommen, so werden Möglichkeiten eröffnet, den Naherholungswert zu verbessern.
Für den Bau eines Windparks ist häufig eine Ertüchtigung der vorhandenen Feldwege im und zum Windpark hin nötig. Wir versuchen, soweit möglich, regionale Unternehmen in den Bau und den Betrieb des Bürgerwindparks zu integrieren.
Die Errichtung und der Betrieb von Windparks verschafft lokalen Unternehmen Aufträge, die Beteiligung der Bürger an der Anlage bringt zusätzliche Einnahmen, die Flächenbesitzer können mit Pachteinnahmen rechnen, insgesamt wird die Kaufkraft am Ort gestärkt.
Die Beteiligung an Erneuerbaren Energien bietet die Chance, die Energieversorgung zu dezentralisieren und – wie bei der Windenergie – Bürger*innen unmittelbar am wirtschaftlichen Nutzen sauber erzeugten Stroms teilhaben zu lassen.
Durch die finanzielle Beteiligung von Bürger*innen bleibt die Wertschöpfung in der Region und stärkt die lokale Energiewirtschaft.
Investitionen in Windenergie sind dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine langfristig stabile und attraktive Geldanlage. Der erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und nach den Vorgaben des EEG über 20 Jahre zu einem garantierten Festpreis vergütet.
Durch die Unterstützung von Windenergie und die Beteiligung an Windparks kann jeder Einzelne seinen Teil zu einer ökologisch nachhaltigen Zukunft beitragen.
Ein langfristiger Pachtvertrag sichert dem Eigentümer der Flächen, auf der Windkraftanlagen errichtet werden, ein zusätzliches Einkommen. Durch die Regelungen des EEG zur Förderung der Windenergie ist dieses Zusatzeinkommen über 20 Jahre und darüber hinaus gesichert. Landwirtschaftliche Flächen erfahren durch die Bebauung mit einem Windpark eine Wertsteigerung.
Landwirtschaftliche Nutzflächen können auch nach Errichtung der Windkraftanlage weiter bewirtschaftet werden, da lediglich die Flächen für das Fundament und Stellfläche sowie etwaige Zufahrtsstraßen nicht weiter landwirtschaftlich benutzt werden können.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer der Windenergieanlage kann diese alte Anlage beim sogenannten „Repowering“ durch neue Windräder ersetzt und der Pachtvertrag verlängert werden. Kommt Repowering nicht infrage, wird der Windpark zurückgebaut und die Fläche wird in den Ausgangszustand versetzt.